Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen (Stand 08.11.2011)

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien wurde am 25. Februar 2000 im Bundestag verabschiedet und trat am 01. April 2000 in Kraft. Es regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben. Eine Novellierung wurde 2008 beschlossen und trat 2009 in Kraft. Das Gesetz von 2009 gilt für alle neu entstehenden Anlagen sowie für bereits vorhandene.

Nach diesem Gesetz sind Stromnetzbetreiber verpflichtet, Strom aus Wasser, Sonne, Wind, Geothermie und Biomasse abzunehmen und dafür eine Mindestvergütung zu zahlen. Im Gesetz von 2009 wurde für die Photovoltaik eine Degression eingeführt. Diese hat zur Folge, dass bei steigender Anzahl von Photovoltaikanlagen im Folgejahr die garantierte Einspeisevergütung schneller sinkt, um damit die Gesamtkosten für die Finanzierung für alle Stromkunden in Grenzen zu halten.

Nach diesem Gesetz ergeben sich danach folgende Einspeisevergütungen: (Angaben in Cent/kWh)
Anlagenart 2010 2011 2012
Auf einem
Gebäude
bis 30Kw 33,03 28,74 24,43
30-100Kw 31,42 27,33 23,23
ab 100Kw 29,73 25,86 21,98
ab 1 Mw 24,79 21,56 18,33
Auf Freiflächen
Vorbelastete
Flächen
25,37 22,07 18,76
Ackerflächen gestrichen gestrichen gestrichen
Sonstige
Flächen
24,26 21,11 17,94

Energieeinsparungsgesetz (EnEG)

Das Energieeinsparungsgesetz wurde am 22. Juli 1976 erlassen und am 20.  Juni 1980 aktualisiert. Das EnEG stellt Anforderungen an den Wärmeschutz, die heizungs- und raumlufttechnischen Anlagen sowie an deren Betrieb. Das EnEG ermächtigt die Bundesregierung, Verordnungen zur Energieeinsparung wie z.B. die Energieeinsparverordnung (EnEV) zu erlassen. Der Referentenentwurf des novellierten EnEG wurde bereits am 10. Januar 2005 an die zuständigen Landesministerien und an die Verbände gesandt.

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Inkraft getreten ist dieses Gesetz im Februar 2002. Eine Neufassung gab es im Juli 2007, wobei die letzte Änderung im Oktober 2009 vorgenommen wurde.`Das EnEV löste die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung ab und fasste diese in einem Gesetz zusammen. Diese Verordnung betrifft energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden. Zum Zwecke der Energieeinsparung wird der Wärmedurchgang an Gebäuden sowie die Lüftungswärmeverluste festgelegt und somit der Jahres-Heizwärmeverbrauch definiert.

Biomasse-Verordnung (Biomasse V)

Die Biomasseverordnung - Erzeugung von Strom aus Biomasse - ist am 28. Juni 2001 in Kraft getreten. Sie regelt, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung aus Biomasse in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und welche Umweltanforderungen bei der Erzeugung von Strom aus Biomasse einzuhalten sind. Für Erneuerbare-Energien-Anlagen (EEG-Anlagen) die bis zum 31.12.2011 in Betrieb genommen werden gilt das alte Gesetz in der Fassung vom 18. August 2005. Für alle EEG-Anlagen die ab dem 01.01.2012 in Betrieb genommen werden gilt die z.Z. gültige Fassung vom 8. Juli 2011.

Bundes-Immissionschutz-Gesetz (BimSchG)

Das Bundes-Immissionschutz-Gesetz wurde zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge erlassen. Die neuen Immissionsgrenzwerte festgelegt in der Novelle der 22. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung betreffen die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Blei sowie Feinstaub, Benzol und Kohlenmonoxid.