Ziele der Bundesregierung und der EU

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen ... Grundgesetz, Artikel 20A

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 1. April 2000 werden die von der Bundesregierung als Schlüsseltechnolgien des 21. Jhd. erklärten regenerativen Energien verstärkt gefördert. Stromnetzbetreiber sind danach verpflichtet Strom aus Wasser, Sonne, Wind, Geothermie und Biomasse abzunehmen und dafür eine Mindestvergütung zu zahlen.

Es wurden in Folge des EEG bisher ca. 370 000 Arbeitsplätze im Bereich erneuerbare Energien geschaffen. (Ende 2010)

GrafikTreihausemmisionen
Treibhausemission bei der Wärmeerzeugung
Quellen:
DLR

Der deutlich höhere Anteil von erneuerbaren Energien an der Gesamtenergieerzeugung wird heute schon in folgenden Zahlen sichtbar:

  • Stromerzeugung von 114 Mrd. kWh aus erneuerbaren Energien im Jahr 2010
  • Erzielung eines Gesamtumsatzes von 36 Mrd. Euro im Jahr 2009
  • Deckung von 20,8 % des deutschen Strombedarfs durch erneuerbare Energien (Ende 2010)

Grafik Treihausemmisionen
Treibhausemission bei der Stromerzeugung
Quellen:
DLR

In mehreren Etappen sollen folgende Ziele umgesetzt werden:

bis 2020:
  • Deckung von mindestens 40 % des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energie-Quellen
  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch in Deutschland auf 10 %
  • Reduzierung der Treibhausgasemissionen in der EU gegenüber 1990 um durchschnittlich 30 %
  • Reduzierung der Treibhausgasemissionen in Deutschland gegenüber 1990 um 40 %

bis 2030:
  • Erzeugung von 15 % des gesamten Strombedarfs durch Offshore-Windparks und 10 % durch Windparks an Land

bis 2050:
  • Abdeckung von 100 % der Energieversorgung in Deutschland durch erneuerbare Energien
  • eine Einsparung an CO2-Emission gegenüber 1990 von 80 %